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Wohn- und Pflegeheim Schmidebach Ammerzwilstrasse 1 3257 Grossaffoltern /BE T 032 384 73 30 info@tn-gmbh.ch
Informationen Gast- und Patientenanmeldung: verwenden Sie bitte den Link zum Anmeldeformular Die Taxordnung 2021 informiert Sie über sämtliche Kosten. Verwenden Sie bitte den Link zur Taxordnung 2022

Kostenobergrenzen 2023

EL-Obergrenzen

Die höchstmöglich anrechenbaren Heimkosten, die bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigt werden, setzen sich aus den vier Kostenelementen Hotellerie, Betreuung, Infrastruktur und Pflege zusammen.

MiGeL

Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) regelt die Mittel und Gegenstände, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Diese werden seit 2022 nicht mehr pauschal durch den Kanton vergütet, sondern in Form von Einzelabrechnungen direkt mit den Krankenversicherern abgerechnet.
(gemäss Regierungsratsbeschluss vom 19. Oktober 2022)
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Die höchstmöglich anrechenbaren Heimkosten, die bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigt werden, setzen sich aus den vier Kostenelementen Hotellerie, Betreuung, Infrastruktur und Pflege zusammen.

MiGeL

Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) regelt die Mittel und Gegenstände, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Diese werden seit 2022 nicht mehr pauschal durch den Kanton vergütet, sondern in Form von Einzelabrechnungen direkt mit den Krankenversicherern abgerechnet.
(gemäss Regierungsratsbeschluss vom 19. Oktober 2022)